Rechtsprechung
AG Neuburg/Donau, 31.05.2017 - 2 C 66/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,76376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BJagdG § 29 Abs. 3; AVBayJG § 24 Abs. 1, § 29 Abs. 2, § 27 Abs. 1 S. 2; BayJagdG Art. 17 Abs. 1 S. 1
Wildschadensersatzanspruch - Verwertbarkeit eines Schätzgutachtens bei Nichtladung eines Beteiligten zum Schätztermin
Verfahrensgang
- AG Neuburg/Donau, 10.05.2017 - 2 C 66/17
- AG Neuburg/Donau, 31.05.2017 - 2 C 66/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.03.2014 - 10 B 11.14
Friedhof; Wiedereröffnung; Sachverständiger; Ortstermin; Ortsbesichtigung; …
Auszug aus AG Neuburg/Donau, 31.05.2017 - 2 C 66/17
§ 27 Abs. 1 Satz 2 AVBayJG setzt nämlich voraus, dass bei dem Termin mit dem Schätzer nicht nur dieser selbst, sondern auch den Parteien die Möglichkeit der Anwesenheit gegeben wird (AG Coburg, Endurteil vom 19.11.1998, 15 C 904/98; zur Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme bei Ortsterminen durch den Sachverständigen siehe auch BVerwG, Beschluss vom 18.03.2014 - 10 B 11/14). - AG Siegburg, 13.03.2015 - 121 C 85/14
Anforderungen an die Beseitigung von Wildschäden im Rahmen einer Vereinbarung zum …
Auszug aus AG Neuburg/Donau, 31.05.2017 - 2 C 66/17
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine Haftung für Wildschäden des Klägers entgegen der Auffassung der Beklagten nicht gegeben ist, so dass es an der Passivlegitimation fehlt (vgl. auch AG Siegburg, Urteil vom 13.03.2015, 121 C 85/14).